Ehrungsordnung des Sportkreises

Sportkreis Böblingen e.V.


Ehrenordnung

1. Der Sportkreis Böblingen kann Mitglieder seiner Vereine und seiner Fachverbände
   ehren. Ebenso kann der Sportkreis Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Förderer,
   Sponsoren und Personen, die sich um den Sport außerordentliche Verdienste erworben
   haben, ehren.

2. Ehrungen erfolgen durch die Verleihung
   a) der Ehrennadel in Bronze
   b) der Ehrennadel in Silber
   c) der Ehrennadel in Gold
   e) der Ehrenplakette

3. Voraussetzungen der Ehrungen sind in der Regel:
   a) für die Ehrennadel in Bronze eine langjährige (5-8 Jahre) ehrenamtliche Tätigkeit in
      Vereins-, Verbands- oder anderen Sportämtern, die besondere Anerkennung verdient.
   b) für die Ehrennadel in Silber eine verdienstvolle Tätigkeit (5 Jahre) nach Verleihung
      der Ehrennadel in Bronze, oder zumindest 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit, die
      besondere Anerkennung verdient
   c) für die Ehrennadel in Gold eine weitere 5-jährige verdienstvolle Ehrenamtstätigkeit
      nach Verleihung der Ehrennadel in Silber.
   d) für die Ehrenplakette eine weitere verdienstvolle Tätigkeit (angemessene Zeit) nach
      Verleihung der Ehrennadel in Silber oder der Ehrennadel in Gold, die besondere
      Anerkennung verdient.

4. Anträge auf Ehrungen sind mindestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin
   in zweifacher Ausfertigung bei der Sportkreis-Geschäftsstelle einzureichen. Sie können
   von allen Mitgliedsvereinen und Fachverbänden des Sportkreises gestellt werden.

5. Verantwortlich für die Entscheidung und Verleihung der jeweiligen Ehrennadel und der
   Ehrenplakette ist der Sportkreis-Vorstand. Diese Aufgabe kann auf zwei
   Vorstandsmitglieder delegiert werden.

6. Für alle Ehrungen gilt grundsätzlich, daß spätestens ein Jahr nach Ausscheiden aus
   dem letzten Ehrenamt der Anspruch auf eine Ehrung erlischt.


Böblingen, Dezember 1996